
Präambel
Die Zeulenroda Presstechnik GmbH verpflichtet sich, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Arbeitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und Grundlage für nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Wir fördern die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes durch enge Zusammenarbeit, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und transparente Kommunikation.
Art. 1 Zielsetzung
Unser Ziel ist es, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefahren zu vermeiden sowie die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Dabei verfolgen wir das Prinzip der „Null Unfälle.“
Art. 2 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte sowie für externe Dienstleister und Besucher im Unternehmen.
Art. 3 Organisation und Verantwortung
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt bei der Geschäftsführung und den Führungskräften. Sie stellen sicher, dass die Anforderungen im jeweiligen Verantwortungsbereich umgesetzt werden.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch sicherheitsbewusstes Verhalten aktiv zum Arbeitsschutz beizutragen.
Art. 4 Grundsätze des Arbeitsschutzes
ZPT verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, berufsgenossenschaftlichen Regelwerke und relevanten Normen im Bereich Arbeitsschutz.
Zur Sicherstellung eines wirksamen Arbeitsschutzes werden insbesondere:
- Gefährdungen systematisch ermittelt und bewertet
- geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt
- vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen ergriffen
- Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht gestaltet
- erforderliche Ressourcen bereitgestellt
Geschäftsführung
Zeulenroda Presstechnik GmbH
Zeulenroda-Triebes, Juli 2026

