Zeulenroda Presstechnik
Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten
Inhalt
Art. 1 Soziale und ethische Verantwortung
Präambel
Nachhaltigkeit ist ein langfristig strategischer Erfolgsfaktor nicht nur für die Zeulenroda Presstechnik GmbH (künftig ZPT genannt), sondern auch für seine Lieferanten. Mit der Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten der ZPT wird nachhaltiges Wirtschaften aktiv eingefordert. Sie ist gleichzeitig die Basis ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung der ZPT.
In diesem Dokument sind in Anlehnung an weltweit anerkannte Leitlinien und Grundsätze die Grundprinzipien und Standards der ZPT an ihre Lieferanten für produktionsbezogene und nicht-produktionsbezogene Güter und Dienstleistungen zusammengefasst.
Basis für eine langfristig erfolgreiche Partnerschaft zwischen ZPT und seinen Lieferanten ist ein gemeinsames Verständnis der nachfolgend aufgeführten Nachhaltigkeitsrichtlinie.
Art. 1 Soziale und ethische Verantwortung
Einhaltung der Arbeitnehmerrechte
ZPT fordert die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung.
Einhaltung der Menschenrechte
Unsere Lieferanten beachten die international anerkannten Menschenrechte und tragen dafür Sorge, dass diese zu wahren sind.
Verbot von Kinderarbeit
Unsere Lieferanten beschäftigen nur Mitarbeiter, die das zur Verrichtung von Arbeit erforderliche Mindestalter nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung erreicht haben. Die besonderen Rechte der Kinder werden beachtet und respektiert.
Verbot von Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten lehnen jede Art der Zwangsarbeit ab und respektieren den Grundsatz der freigewählten Beschäftigung.
Fairness bei Löhnen, Arbeitszeiten und Sozialleistungen
Unsere Lieferanten zahlen Vergütungen und Sozialleistungen, die mindestens den nationalen und lokalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen entsprechen. Sofern diese nicht existieren muss eine faire und existenzsichernde Entlohnung erfolgen. Die jeweils anwendbaren Regelungen zur Arbeitszeit und Urlaub werden eingehalten.
Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen.
Ethische Rekrutierung
Unsere Lieferanten stellen in ihrem Personalrecruiting ebenso wie bei der Beförderung oder der Gewährung von Aus- und Weiterbildung sicher, dass dieser Prozess ethisch fair, nachhaltig, transparent und respektvoll ist, sowie auf Gleichberechtigung basiert.
Vereinigungsfreiheit
Unsere Lieferanten respektieren die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Interessengruppen zu bilden. Sie räumen ihren Arbeitnehmern auf Basis der nationalen
Gesetzgebung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten halten mindestens die jeweiligen nationalen Standards für ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld ein und treffen in diesem Rahmen angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, damit gesundheitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden.
Rechte von Minderheiten
Unsere Lieferanten gewährleisten den Angehörigen von Minderheiten ihr privilegiertes Recht, ihre kulturellen Besonderheiten – wie Traditionen, Sprache, Bildung, Religion – zu pflegen und auszuüben.
Land-, Wald und Wasserrechte sowie Zwangsräumung
Unsere Lieferanten beteiligen sich an keiner widerrechtlichen Zwangsräumung und keinem widerrechtlichen Entzug von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert.
Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften
Unsere Lieferanten beauftragen und nutzen keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zum Schutz eines unternehmerischen Projekts, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachtet wird, Leib oder Leben verletzt werden oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden.
Art. 2 Geschäftsverhalten
Einhaltung von Gesetzen
Unsere Lieferanten sind dazu aufgefordert, jegliche Form von Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung oder Bestechlichkeit zu unterlassen. Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen erwarten wird ein Höchstmaß an Integrität. Der Lieferant ist verpflichtet, alle auf ihn und die Geschäftsbeziehung mit der ZPT anwendbaren Regelungen und Gesetze einzuhalten.
Verbot von Korruption, Erpressung und Bestechung
Korruptionen, Erpressungen und Bestechungen sind strengstens untersagt. Um dies zu gewährleisten erwarten wir von unseren Lieferanten ein konsequentes und transparentes Verhalten.
Fairer Wettbewerb, Kartellrecht
Unsere Lieferanten verhalten sich im Wettbewerb fair und halten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen, die den freien Wettbewerb schützen, ein. Jegliche Gesetze und Regelungen, die den Wettbewerb fördern und schützen, insbesondere die Kartellgesetze, müssen eingehalten werden. Unternehmen müssen den fairen Wettbewerb achten und sich an das Verbot der Preisabsprachen mit Wettbewerbern und anderer Maßnahmen, die den freien Markt behindern, halten.
Geschäftsgeheimnisse
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Arbeitnehmer, die innerhalb des Lieferantenunternehmens einen Beschwerdebericht vorlegen, vor Drohungen, Belästigungen oder anderen nachteiligen Maßnahmen geschützt sind. Zudem ist für den Schutz personenbezogener Daten der meldenden und gemeldeten Personen Sorge zu tragen. Für Hinweisgebende wird die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität während aller Phasen des Verfahrens durch das Lieferantenunternehmen erwartet.
Vermeidung von Interessenskonflikten
Unsere Lieferanten treffen Entscheidungen auf Basis sachlicher Erwägungen und lassen sich dabei nicht in unzulässiger Weise von persönlichen Interessen leiten. Situationen, die zu Interessenkonflikten führen können, sollen gemieden werden. Private oder persönliche Anliegen sind zu vernachlässigen und fließen in keine geschäftlichen Entscheidungen mit ein.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Unsere Lieferanten verpflichten sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen seines Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Die jeweils geltenden Datenschutzgesetze sind strikt zu befolgen.
Geldwäsche
Unsere Lieferanten beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention.
Geistiges Eigentum und Plagiate
Unsere Lieferanten respektieren die Rechte an geistigem Eigentum; Technologie- und Knowhow-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Ein Diebstahl an geistigen Eigentum (Plagiate) ist strikt untersagt.
Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Unsere Lieferanten wirtschaften unter Einhaltung der Kriterien für Ausfuhrkontrollen und unter Beachtung der bestehenden Wirtschaftssanktionen, um einen sicheren
Handelsverkehr zu gewährleisten.
Finanzielle Verantwortung
Unsere Lieferanten sind sich der finanziellen Verantwortung gegenüber relevanten Parteien, wie Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie gegenüber allen staatlichen Stellen bewusst und verpflichten sich zur korrekten Buchführung und wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Entsprechend ist den jeweiligen Gesetzen, Standards, Praktiken und Regelungen Folge zu leisten.
Offenlegung von Informationen
Unsere Lieferanten sind angehalten, umgehend kritische Informationen zu jedweder Thematik offen anzusprechen, um die Gefährdung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung zu vermeiden.
Art. 3 Ökologische Verantwortung
Schonender Umgang mit Ressourcen
Unsere Lieferanten reduzieren den Verbrauch von Rohstoffen bei jeder Geschäftstätigkeit auf ein Minimum. Insbesondere achten sie auf einen sparsamen Einsatz von Energie und Wasser. Der Einsatz erneuerbarer Ressourcen ist zu bevorzugen, falls dies möglich ist.
Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen
Unsere Lieferanten reduzieren jegliche Emissionen, wie beispielsweise Treibhausgas- und Lärmemissionen gemäß Stand der Technik auf ein Minimum. Sie kontrollieren belastende Emissionen und bereitet diese vor deren Freisetzung in die Umwelt auf. Abfälle sollte der Lieferant so weit wie möglich vermeiden oder recyceln. Die eingesetzten Materialien sollten wiederverwendet werden, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Der Lieferant entwickelt Verfahren, die den Transport, die Lagerung sowie die gefahrenlose und umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung von Abfällen regeln.
Vermeidung von gefährlichen Substanzen
Substanzen, die durch Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Lieferant führt zudem ein Gefahrenstoffmanagement ein, welches den sicheren Gebrauch und Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherstellt.
Umweltverträgliche Produkte und Prozesse
Unsere Lieferanten achten bei der Entwicklung von Produkten und Prozessen darauf, dass deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich weiterhin für eine Wiederverwendung, Recycling oder gefahrlose Entsorgung eignen.
Biodiversität, Artenvielfalt, Tierschutz, Landnutzung und Entwaldung
Unsere Lieferanten unterstützen nach Möglichkeit die Förderung und den Erhalt der biologischen Vielfalt und der verbundenen Ökosystemen. Hierzu zählen insbesondere ein verantwortungsvoller Umgang mit naturnahen Unternehmensflächen bezogen auf deren Landnutzung und Entwaldung, Erhaltung der Bodenqualität, Erhaltung und Schutz der Artenvielfalt und Tiere.
Art. 4 Einhaltung des Verhaltenskodex
Managementsysteme
Unsere Lieferanten führen Managementsysteme ein, die Einhaltung der hier aufgeführten Grundsätze gewährleisten und zertifiziert diese nach anerkannten Standards. ZPT wird Lieferanten bevorzugen, die aktiv ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 und Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 betreiben.
Berichterstattung
Unsere Lieferanten führen nach Möglichkeit eine angemessene Berichterstattung über zutreffende menschenrechts- und umweltkritische Themen durch. Besondere Beachtung sollte dabei vor allem die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und ggf. anderen kritischen Themen der jeweiligen Branche finden. Lieferanten, die bisher kein Reporting erarbeiten, stehen diesem Thema offen gegenüber und fördern intern die Erarbeitung einer angemessenen Berichterstattung.
Kommunikation
Unsere Lieferanten kommunizieren diesen Verhaltenskodex an Dritte, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit ZPT eingesetzt werden, berücksichtigen den Verhaltenskodex bei deren Auswahl und bemühen sich diese zur Einhaltung zu verpflichten, und dies regelmäßig zu prüfen.