
Zeulenroda Presstechnik Code of Business Conduct
Zeulenroda Presstechnik Verhaltenskodex
Inhalt
Art. 1 Grundsätze unternehmerischen Handelns
Art. 2 Datenschutz und Datensicherheit
Art. 3 Finanzen, Zoll, Handel und Exportkontrolle
Art. 4 Korruption, Erpressung, Bestechung und Interessenskonflikte
Art. 5 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Art. 6 Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
Präambel
Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu fördern, ist das erklärte Ziel der Zeulenroda Presstechnik GmbH. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, entwickeln wir unser Unternehmen kontinuierlich als leistungsfähigen Anbieter von Maschinen, Werkzeugen und Verfahren für die industrielle Umformtechnik metallischer Werkstoffe weiter.
Der Verhaltenscodex definiert die zentralen Werte und Grundsätze unseres Handelns. Er gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden, einschließlich Geschäftsführung und Führungskräfte, und erstreckt sich darüber hinaus auch auf Leiharbeitnehmer, Praktikanten sowie externe Dienstleister. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
ZPT bekennt sich uneingeschränkt zu gesetzmäßigem Handeln. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, internen Richtlinien sowie den Bestimmungen des Arbeitsvertrages steht.
Alle Mitarbeitenden werden über die Verbindlichkeit interner Richtlinien informiert; das Intranet ist hierfür ein wesentliches Hilfsmittel.
Auch von ihren Geschäftspartnern erwartet ZPT ein rechtskonformes und verantwortungsbewusstes Verhalten.
Art. 1 Grundsätze unternehmerischen Handelns
ZPT handelt verantwortungsvoll und im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben sowie internen Regelungen. Alle Mitarbeitenden berücksichtigen bei ihrem Handeln die Interessen unserer Kunden und wahren deren Rechte sowie die Vertraulichkeit sensibler Informationen.
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns. Sie umfasst den Ausgleich zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen.
ZPT bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und orientiert sich an den Werten des Gesellschafters und Familienunternehmers Dr. Helmut Rothenberger.
Art. 2 Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit haben bei ZPT höchste Priorität, insbesondere im Kontext mit Industrie 4.0. Der Schutz von Informationen umfasst auch physische und digitale Informationsträger.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet:
- personenbezogene und geschäftliche Daten zu schützen
- Kundendaten, insbesondere Auftragsdaten, zu schützen
- geltende Datenschutzvorschriften einzuhalten
Auch Geschäftspartner werden zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Der Schutz von Daten dient zugleich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte sowie der geschäftlichen Interessen unserer Kunden.
Art. 3 Finanzen, Zoll, Handel und Exportkontrolle
ZPT verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften im Finanz- und Handelsbereich.
Dazu gehören insbesondere:
- ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung
- Einhaltung steuerlicher Vorschriften
- Anwendung interner Kontrollmechanismen (z. B. Vier-Augen-Prinzip)
- Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, gemäß internen Regelungen
Geschäftsvorgänge müssen transparent und korrekt dokumentiert werden. Falschangaben oder Manipulationen sind unzulässig.
ZPT ergreift Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und beachtet alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften. Jeder Mitarbeiter lehnt ein Handeln außerhalb dieser Vorschriften ab.
Art. 4 Korruption, Erpressung, Bestechung und Interessenskonflikte
ZPT lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Mitarbeiter dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern oder Politikern keine Vorteile anbieten, versprechen oder annehmen, um geschäftliche oder private Vorteile zu erlangen oder zu sichern. Erlaubt sind ausschließlich symbolische Gelegenheits- oder Werbegeschenke von geringem Wert. Einladungen und Bewirtungen müssen einem zulässigen geschäftlichen Anlass dienen und im Rahmen der üblichen sowie angemessenen Geschäftspraxis bleiben.
Mitarbeiter sind verpflichtet, korruptes Verhalten zu melden. Dafür steht ein vertrauliches Hinweisgebersystem (Whistleblowing) https://rothenberger-holding.com/de/unternehmen/compliance-2 zur Verfügung. Meldungen können ohne Angst vor Nachteilen, vertraulich und bei Bedarf anonym erfolgen. Außerhalb von ZPT stehenden Personen ist es auch möglich, Verstöße an unser Hinweisgebersystem zu melden.
Private Interessen der Mitarbeiter sind strikt von den Interessen von ZPT zu trennen. Auch der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden. Entscheidungen im geschäftlichen Kontext müssen stets objektiv und im besten Interesse von ZPT getroffen werden. Persönliche Beziehungen oder Vorteile dürfen dabei keinen Einfluss haben.
Nebentätigkeiten und Beteiligungen, insbesondere bei Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten, bedürfen der vorherigen Zustimmung. Geschäftschancen aus der Tätigkeit für ZPT dürfen nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden.
Art. 5 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
ZPT bekennt sich zu freiem und fairem Wettbewerb. Geschäftspolitik und Preise werden unabhängig festgelegt und nicht mit Wettbewerbern oder Dritten abgestimmt. Unzulässig sind insbesondere Absprachen über Gebiete und Kunden, Preise und Konditionen, Lieferbeziehungen, Absatzmengen, Kapazitäten, Marktanteile sowie Angebotsverhalten. Ebenso verboten ist der Austausch vertraulicher Markt- und Unternehmensinformationen zur Beeinflussung des Wettbewerbs. Die Marktstellung von ZPT darf nicht zur rechtswidrigen Benachteiligung anderer genutzt werden, wie z.B. durch Preisdiskriminierung.
Mitarbeiter mit Kontakt zu Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern müssen die geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben kennen und einhalten. Unlauter Wettbewerb ist zu unterlassen, insbesondere die gezielte Behinderung von Wettbewerbern, unsachliche Kundenbeeinflussung sowie unwahre oder irreführende Aussagen über Produkte, Eigenschaften oder Preise.
Art. 6 Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
ZPT bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und lehnt menschenunwürdige Praktiken wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel strikt ab. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Institutionen, die solche Praktiken tolerieren, erfolgt nicht. ZPT erwartet auch von seinen Zulieferern die Einhaltung internationaler Sozial- und Arbeitsstandards.
Die Vielfalt der Mitarbeitenden wird als Stärke verstanden und gezielt gefördert, wobei insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Personalentscheidungen erfolgen ausschließlich nach sachlichen Kriterien. Eine vertrauensvolle und kollegiale Unternehmenskultur bildet die Grundlage des gemeinsamen Handelns.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- keine Toleranz gegenüber Diskriminierung oder Belästigung, aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität
- Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Interessenvertretung
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Vergütung, Arbeits- und Urlaubszeiten sowie Sozialleistungen
- Verpflichtung aller Mitarbeitenden, Menschenrechte im eigenen Verantwortungsbereich zu respektieren
Art. 7 Geistiges Eigentum und Plagiate
Das geistige Eigentum von ZPT bildet eine wesentliche Grundlage für den nachhaltigen Geschäftserfolg und ist entsprechend zu schützen. Dazu gehören insbesondere:
- gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster sowie die Geschäftsbezeichnung
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen
- Know-how, Fertigungs- und Entwicklungsverfahren sowie Produktentwicklungen, Innovationen, Ideen und Konzepte zur Herstellung und Produktion
- Designs
- Kundenbeziehungen sowie Geschäfts- und Marketingpläne
- Datenbanken, Datensätze sowie Preiskalkulationen und Vergütungsinformationen
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, das geistige Eigentum und vertrauliche Informationen von ZPT sorgfältig zu schützen und nicht unbefugt offenzulegen oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
Zudem sind die Rechte am geistigen Eigentum Dritter jederzeit zu respektieren. Im Zweifel ist eine Klärung durch zuständige Fachstellen oder externe Fachleute einzuholen. Die unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe fremden geistigen Eigentums, insbesondere in Form von Plagiaten, ist strikt untersagt.
Art. 8 Umweltschutz
ZPT verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt. Ziel ist es, Ressourcen effizient einzusetzen, Abfälle und Emissionen zu minimieren und Umweltbelastungen soweit wie möglich zu reduzieren.
Alle geltenden Umweltvorschriften werden eingehalten. Dies wird auch von unseren Geschäftspartnern erwartet.
Art. 9 Schlussbestimmungen
Dieser Verhaltenskodex tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden der Zeulenroda Presstechnik GmbH einschließlich der Geschäftsführung.
Die jeweils aktuelle Fassung des Verhaltenskodex ist im Intranet sowie auf der Unternehmenswebsite abrufbar. Änderungen und Ergänzungen werden durch die Geschäftsführung beschlossen und entsprechend bekannt gemacht. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex müssen gemeldet werden. Hierfür steht das Hinweisgebersystem zur Verfügung, über das sämtliche Verstöße gemeldet werden können.
Alle Mitarbeitenden müssen mindestens einmal jährlich zu den Inhalten dieses Verhaltenskodex unterwiesen werden.
Geschäftsführung
Zeulenroda Presstechnik GmbH
Zeulenroda-Triebes, Juli 2026

