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Präambel

ZPT nimmt seine gesellschaftliche und soziale Verantwortung sehr ernst. Die Einhaltung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

ZPT verpflichtet sich zur Einhaltung von Menschenrechten – sowohl in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten als auch in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten und handeln daher nach den folgenden internationalen Standards:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
  • UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights).

Diese Richtlinie erläutert, wie ZPT Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen fördert und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umsetzt.

Die Richtlinie gilt für Mitarbeiter, Lieferanten und autorisierte Vertriebspartner. Damit leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag für unseren langfristigen Unternehmenserfolg.

Art. 1 Verbot von Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer

Kinderarbeit wird von uns nicht toleriert. Es gelten die gesetzlich festgelegten Altersbeschränkungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf Basis dessen Kinder unter 15
Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche von uns nicht beschäftigt werden. Davon ausgenommen, sind Schülerpraktika oder andere Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht, die die Entwicklung des Kindes unterstützen.

Bei der Beschäftigung von Jugendlichen und jungen Mitarbeitern achten wir außerdem besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und gefährlichen Arbeiten. Dazu gehört, dass jegliche Tätigkeiten, die als gefährlich eingestuft werden und die körperliche oder psychische Gesundheit und Entwicklung des jungen Mitarbeiters gefährden könnten, untersagt sind.

Des Weiteren unterstützen wir das duale Ausbildungssystem durch das Angebot von Ausbildungsplätzen in unserem Unternehmen. Hierfür gelten neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz insbesondere auch das Berufsbildungsgesetz.

Art. 2 Zwangs- oder Pflichtarbeit

ZPT duldet keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit.

Unsere Mitarbeiter führen alle Tätigkeiten in unserem Arbeitsumfeld freiwillig und ohne Zwang oder Androhung einer Strafe durch.

Bereits in der Planung werden die Tätigkeiten der zu besetzenden Stelle in einem Stellenprofil definiert und sich ergebenden Anforderungen in der Ausschreibung
veröffentlicht. Hierbei werden eventuelle, aus Unter-oder Überforderung resultierende, psychologische Faktoren berücksichtigt und das Aufgabengebiet entsprechend auf den erforderlichen Bildungsstand und Fähigkeiten eines potentiellen, künftigen Mitarbeiters angepasst.

Im Laufe der Vorstellungsgespräche werden diese dem Bewerber von den im Termin stets anwesenden Abteilungsleiter vorgestellt. Somit obliegt es dem Mitarbeiter eine Stelle mit den verbundenen Tätigkeiten auf persönliche Eignung zu bewerten und letztendlich zuzustimmen.

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses ist es dem Mitarbeiter freigestellt sich auf seinem Arbeitsvertrag und dem in diesen definierten Tätigkeitsbereich zu berufen. Das
Personalwesen entscheidet in diesem Fall, ob eine reklamierte Tätigkeit nicht mit dem Vertrag vereinbar ist.

Art. 3 Löhne und Sozialleistungen

ZPT bietet seinen Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung, die durch Zusatzleistungen ergänzt werden kann.

Mit einer internen Entgeltstruktur haben wir eine Grundlage geschaffen, für eine faire und transparente Eingruppierung unserer Beschäftigten, indem wir die Ausbildung und Berufserfahrung zu Grunde legen.

Wir gewährleisten die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzes und helfen unseren Beschäftigten durch interne Regularien bei der Gewährleistung der Elternzeit.

Besteht der Wunsch von Mitarbeitern, unterstützt das Unternehmen aus sozialen Gesichtspunkten eine betriebliche Altersvorsorge mit einem vereinbarten Anteil des
Beitragssatzes.

Löhne, Gehälter, Sozialleistungen und andere Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben (z.B. bezahlte Krankheitstage, krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Urlaubstage) werden von ZPT entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach Ablauf jeder Lohnperiode direkt beglichen.

Überstunden werden entsprechend der vereinbarten Regelungen durch Freizeitausgleich oder Entlohnung vergütet.

Eine Gehaltsabrechnung, die angemessene Informationen zur Überprüfung der Vergütung für die geleistete Arbeit für jede Lohnperiode enthält, wird für jede Lohnperiode erstellt und dem Mitarbeiter ausgehändigt.

Für den Einsatz von befristeten oder externen Mitarbeitern gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.

Art. 4 Arbeitszeiten

ZPT hält mindestens die gesetzlich gültigen Arbeitszeitregelungen ein.

Die Arbeitszeit- und Pausengestaltung berücksichtigt sowohl betriebliche als auch individuelle Belange.

Zur Unterstützung des Einklangs zwischen Arbeits- und Privatleben sind bereichsübergreifend flexible Arbeitszeitmodelle gegeben.

Art. 5 Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß unserer Arbeitsschutzrichtlinie, den gesetzlichen Bestimmungen und Branchenstandards bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

Art. 6 Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivhandlungen

ZPT respektiert die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Interessengruppen zu bilden. Wir räumen unseren Mitarbeitern auf Basis der nationalen Gesetzgebung das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.

Art. 7 Schutz vor Diskriminierung und Belästigung

ZPT bietet Chancengleichheit für alle Mitarbeiter und duldet grundsätzlich keine Art von Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Alter, Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft sowie aus jeglichen anderen Gründen.

ZPT bietet Geschlechtergleichheit und Selbstbestimmung der Frau. Wir lehnen jegliche Diskriminierung der Frau in all ihren Formen ab. Jede Art der Unterscheidung, jeden Ausschluss oder jede Beschränkung aufgrund des Geschlechts, die bewirkt oder bezweckt die Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, zivilen oder jedem anderen Bereich durch die Frau, ungeachtet ihres Familienstands, auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau beeinträchtigt oder aufgehoben wird.

ZPT toleriert keine Belästigung, vor allem sexueller Art, oder damit verbundenen Einschüchterung oder Mobbing. Gegen die Würde andere verstoßendes unerwünschtes
körperliches Verhalten oder verbale Äußerungen, die beleidigend, feindselig, erniedrigend oder einschüchternd sind, werden in jedem Fall bis hin zu einer fristlosen Kündigung geahndet. Dieses umfasst ebenfalls die körperliche Nötigung und jegliche Form der körperlichen Bestrafung.

Art. 8 Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion

ZPT möchte eine diverse und inklusive Unternehmenskultur schaffen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir so langfristig erfolgreich bleiben werden. Indem wir Diversität und Inklusion in den Fokus unserer Arbeit stellen, können wir die vielfältigen Bedürfnisse und Vorlieben unserer Kunden noch besser verstehen. Wir können multi-talentierte Teams aus hochmotivierten Mitarbeitern zusammenstellen, die verschiedenste Perspektiven in Diskussionen einbringen. Wir können Vorurteile abbauen und so gemeinsam bessere Entscheidungen treffen. Daher sehen wir Diversität und Inklusion vor allem als Chance, nicht als Herausforderung.

Bei ZPT möchten wir eine inklusive und diverse Belegschaft fördern, indem wir eine breite Mischung von Mitarbeitern einstellen, weiterentwickeln und langfristig in unserem Unternehmen halten.

Wir engagieren uns für die Schaffung inklusiver Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter, für die Förderung von Diversität und für eine Sensibilisierung von Führungskräften für deren Verantwortlichkeit für Diversität.

Art. 9 Ethische Rekrutierung

ZPT verpflichtet sich sein Personalrecruiting möglichst ethisch, nachhaltig, transparent und respektvoll zu gestalten.

Art. 10 Rechte von Minderheiten

ZPT gewährleistet Angehörigen von Minderheiten ihr privilegiertes Recht, ihre kulturellen Besonderheiten – Kultur, Sprache und Religion – zu pflegen und auszuüben.

Art. 11 Land-, Wald und Wasserrechte sowie Zwangsräumung

ZPT beteiligt sich an keiner widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert.

Art. 12 Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften

ZPT beauftragt und nutzt keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zum Schutz eines unternehmerischen Projekts, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachtet wird, Leib oder Leben verletzt werden oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden.

Art. 13 Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie wird von der Geschäftsführung und den Leitern der einzelnen Geschäftsbereiche gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

Art. 14 Prüfung und Berichterstattung

Unsere „Richtlinie zu den Menschenrechten und Arbeitsbedingungen“ wird fortlaufend überprüft und bei Bedarf entsprechend aktualisiert. Über die Aktivitäten zur Achtung und Förderung der Menschenrechte informieren wir in unserem jährlich erscheinenden Managementbericht.

Art. 15 Rechtsmittel- und Beschwerdemechanismus

Bei Verdachtsfällen oder Beschwerden auf vermutete Verstöße gegen die „Richtlinie zu den Menschenrechten und Arbeitsbedingungen“, stehen unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten unser Hinweisgebersystem https://profiroll.rexx-hr.com/whistleblowing zur Verfügung. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und nachverfolgt. Dabei kann der Hinweisgeber anonym bleiben.

Bei Meldungen über Verstöße ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klärung. Wir werden Korrekturmaßnahmen ergreifen. Zivil und strafrechtliche Konsequenzen hängen davon ab, wie und unter welchen Umständen eine Person gegen die Richtlinie verstoßen hat. Wird ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften nachgewiesen, behalten wir uns das Recht vor, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Qualität, die zählt: Zertifikate und Auszeichnungen

Erfahren Sie mehr über unser Engagement für höchste Qualitätsstandards und unser Streben nach Exzellenz!

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