
Zeulenroda Presstechnik Richtlinie zu
Menschenrechten und Arbeitsbedingungen
Inhalt
Art. 1 Geltungsbereich und Verantwortung
Art. 2 Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer
Art. 3 Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit
Art. 4 Löhne und Sozialleistungen
Art. 6 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Art. 7 Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
Art. 8 Vielfalt und Chancengleichheit
Art. 11 Rechte von Minderheiten
Art. 12 Land-, Wald und Wasserrechte
Art. 13 Einsatz von Sicherheitskräften
Art. 14 Lieferkette und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Präambel
Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu fördern, ist das erklärte Ziel der Zeulenroda Presstechnik GmbH. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, entwickeln wir unser Unternehmen kontinuierlich als leistungsfähigen Anbieter von Maschinen, Werkzeugen und Verfahren für die industrielle Umformtechnik metallischer Werkstoffe weiter.
Die Zeulenroda Presstechnik GmbH bekennt sich ausdrücklich zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen. Wir verstehen dies als grundlegenden Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung sowie als wesentlichen Baustein einer nachhaltigen und erfolgreichen Unternehmensentwicklung.
Unsere Verpflichtung gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftsaktivitäten als auch entlang unserer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette.
Grundlage unseres Handelns sind insbesondere:
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- die zehn Prinzipien des UN Global Compact
- die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Verstöße gegen diese Richtlinie werden nicht toleriert und konsequent verfolgt.
Art. 1 Geltungsbereich und Verantwortung
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der Zeulenroda Presstechnik GmbH sowie für alle Geschäftspartner, insbesondere Lieferanten und Dienstleister.
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei der Geschäftsführung.
Die operative Umsetzung erfolgt insbesondere durch:
- das Personalwesen
- den Einkauf
- die Führungskräfte aller Bereiche
Diese stellen sicher, dass die Anforderungen dieser Richtlinie im jeweiligen Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Art. 2 Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer
Kinderarbeit wird bei ZPT nicht toleriert.
Wir beschäftigen keine Kinder unter 15 Jahren oder vollzeitschulpflichtige Jugendliche. Ausnahmen sind ausschließlich gesetzlich zulässige Schüler- oder Betriebspraktika im Rahmen der schulischen Ausbildung.
Die Beschäftigung von Jugendlichen erfolgt unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen
Art. 3 Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit
ZPT duldet keinerlei Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit.
Alle Arbeitsverhältnisse basieren auf Freiwilligkeit. Mitarbeiter werden nicht zu Arbeit gezwungen oder durch Drohungen, Sanktionen oder Täuschung zur Arbeitsleistung veranlasst.
Arbeitsbedingungen sowie Aufgaben werden transparent kommuniziert und vertraglich geregelt.
Art. 4 Löhne und Sozialleistungen
ZPT gewährleistet eine faire, angemessene und gesetzeskonforme Vergütung.
Löhne, Gehälter und Sozialleistungen werden pünktlich und transparent ausgezahlt. Überstunden werden gemäß den geltenden Regelungen vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert.
Wir fördern soziale Absicherung, unter anderem durch betriebliche Zusatzleistungen und Altersvorsorgeangebote.
Art. 5 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Wir fördern flexible Arbeitszeitmodelle, soweit dies betrieblich möglich ist, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu unterstützen.
Art. 6 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter haben höchste Priorität.
Wir schaffen ein sicheres Arbeitsumfeld und setzen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie interne Standards konsequent um, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Art. 7 Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
ZPT duldet keinerlei Diskriminierung.
Niemand darf aufgrund von Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sonstiger persönlicher Merkmale benachteiligt werden.
Belästigung, Mobbing, Einschüchterung oder jegliche Form von unangemessenem Verhalten werden nicht toleriert und führen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Art. 8 Vielfalt und Chancengleichheit
Wir fördern eine Unternehmenskultur, die von Respekt, Vielfalt und Chancengleichheit geprägt ist.
Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen sehen wir als Stärke. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die eine faire Entwicklung und Teilhabe aller Mitarbeiter ermöglichen.
Art. 9 Vereinigungsfreiheit
ZPT respektiert das Recht der Mitarbeiter, Vereinigungen zu bilden und ihre Interessen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten.
Art. 10 Ethische Rekrutierung
Wir gestalten unsere Rekrutierungsprozesse transparent, fair und respektvoll.
Insbesondere stellen wir sicher:
- klare und verständliche Arbeitsverträge
- keine Täuschung über Arbeitsbedingungen
- keine unangemessenen Vermittlungsgebühren für Bewerber
- freiwillige Entscheidung für ein Arbeitsverhältnis
Art. 11 Rechte von Minderheiten
ZPT respektiert die Rechte von Minderheiten und schützt deren kulturelle, religiöse und sprachliche Identität.
Art. 12 Land-, Wald und Wasserrechte
ZPT beteiligt sich nicht an widerrechtlichen Zwangsräumungen oder dem unrechtmäßigen Entzug von Land, Wäldern oder Gewässern.
Art. 13 Einsatz von Sicherheitskräften
Der Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass grundlegende Menschenrechte gewahrt bleiben.
Missbrauch, Gewalt oder Einschränkung grundlegender Rechte werden nicht toleriert.
Art. 14 Lieferkette und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Wir erwarten die Einhaltung dieser Grundsätze entlang unserer gesamten Lieferkette.
Menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen wir bei der Auswahl, Bewertung und Entwicklung unserer Geschäftspartner.
Wir identifizieren und bewerten regelmäßig Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen in unseren Geschäftsprozessen und Lieferketten und leiten geeignete Maßnahmen ab.
Bei festgestellten Verstößen behalten wir uns vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen – bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Art. 15 Prüfung, Berichterstattung und Weiterentwicklung
Die Einhaltung dieser Richtlinie wird regelmäßig überprüft.
Wir analysieren relevante Risiken, bewerten unsere Maßnahmen und entwickeln unsere Prozesse kontinuierlich weiter.
Über wesentliche Aktivitäten und Fortschritte berichten wir im Rahmen unseres Managementsystems.
Art. 16 Beschwerdemechanismus
Für Hinweise auf mögliche Verstöße steht Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten ein Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und geprüft. Hinweisgeber können anonym bleiben.
Bei bestätigten Verstößen werden angemessene Maßnahmen ergriffen.
Geschäftsführung
Zeulenroda Presstechnik GmbH
Zeulenroda-Triebes, Juli 2026

